Persönlich erreichbar.
Sie schildern uns Ihr Anliegen in Ruhe. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung und besprechen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Ihr Treppenlift soll Ihren Alltag leichter machen. Dazu gehört, zu wissen, an wen Sie sich wenden können. Wir helfen Ihnen, Fragen zu klären und den passenden Service für Ihr Zuhause abzustimmen.
Ihre Ansprechpartner: Tim Schönyan und Josef Choukri · Telefonkontakt: Tim, +49 1515 0635770
Wir beraten in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Vor dem Kauf klären wir anhand Ihrer Postleitzahl und Ihres Liftmodells, welcher Fachbetrieb oder Herstellerservice später für Wartung und technische Fragen zuständig ist.
Sie schildern uns Ihr Anliegen in Ruhe. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung und besprechen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Wartung und technische Arbeiten werden mit einem geeigneten Techniker in Ihrer Region beziehungsweise dem zuständigen Herstellerservice abgestimmt. Die Verfügbarkeit klären wir für Ihre Postleitzahl und Ihr Modell.
Wer übernimmt den Termin? Was wird gemacht? Welche Kosten können entstehen? Diese Punkte klären wir mit Ihnen vor der Beauftragung.
Welcher Betrieb Ihren Lift betreut und welche Leistungen vereinbart sind, wird vor dem Kauf konkret besprochen. Termine richten sich nach regionaler Verfügbarkeit und dem jeweiligen Servicevertrag.
Komfort beginnt damit, den eigenen Lift sicher bedienen zu können. Und mit einer Betreuung, die zu Ihrem Modell und Ihrer Nutzung passt.
Zur Übergabe gehört eine verständliche Einweisung: Ein- und Aussteigen, Bedienelemente und Parkposition. Fragen dürfen dabei jederzeit ihren Platz haben.
Regelmäßige Wartung nach den Herstellervorgaben hilft, Verschleiß frühzeitig zu erkennen. Umfang, Intervalle und Kosten eines Wartungsangebots besprechen wir mit Ihnen.
Halten Sie, wenn möglich, Modellbezeichnung und eine angezeigte Fehlermeldung bereit. So lässt sich Ihr Anliegen gezielt an den passenden technischen Ansprechpartner weitergeben. Bitte führen Sie selbst keine Reparaturen durch.
Ihr Lift zeigt eine Meldung oder fährt nicht wie gewohnt? Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung für Ihr Modell vor Ort möglich ist.
Störung telefonisch besprechenZum Notdienst: Ein eigener technischer Notdienst befindet sich im Aufbau. Aktuell können wir keine durchgehende Erreichbarkeit oder feste Einsatzzeit zusagen. Bestehende Notfallkontakte Ihres Servicevertrags bleiben maßgeblich.
Garantie und gesetzliche Mängelrechte sind zwei unterschiedliche Formen der Absicherung. Wir erklären Ihnen, was für Ihr konkretes Angebot gilt.
Wenn Sie Ihren Lift bei uns bestellen, richten sich Ihre gesetzlichen Mängelansprüche gegen uns. Das bleibt auch dann so, wenn wir einen Fachbetrieb mit der vereinbarten Montage beauftragen. Welche Rechte und Fristen gelten, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Eine zusätzliche Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Mängelrechte nicht ein. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist unentgeltlich.
Eine Garantie ist eine zusätzliche Zusage des jeweiligen Garantiegebers. Dauer, abgedeckte Bauteile, mögliche Ausschlüsse und Wartungsvoraussetzungen ergeben sich aus den zugehörigen Garantiebedingungen.
Für Ihren Lift klären wir, welche Garantie tatsächlich angeboten wird. Eine pauschale Garantie für alle Hersteller oder Modelle wird hier nicht zugesagt.
Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welcher regionale Fachbetrieb oder Herstellerservice Ihr Modell am jeweiligen Standort betreuen kann. Ansprechpartner und vereinbarte Leistungen werden vor dem Kauf konkret benannt.
Das hängt von Ihrem Standort, dem Anliegen, verfügbaren Terminen und gegebenenfalls benötigten Ersatzteilen ab. Wir stimmen den nächsten möglichen Schritt mit Ihnen ab. Eine feste Anfahrtszeit oder ein 24-Stunden-Notdienst ist hier nicht pauschal zugesagt.
Das steht in Ihrem individuellen Angebot. Wartung und zusätzliche Servicepakete sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Lassen Sie sich Umfang und mögliche Folgekosten vor dem Kauf erläutern.
Entscheidend sind die Bedingungen für Ihren konkreten Lift und Vertriebsweg. Handicare weist beispielsweise darauf hin, dass die Garantiebedingungen je nach Händler variieren können. Deshalb prüfen wir die zu Ihrem Angebot gehörenden Unterlagen, statt allgemeine Werbezusagen zu übernehmen.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in § 443 BGB und § 479 BGB. Informationen von Handicare erläutern die herstellerspezifischen Rahmenbedingungen. Maßgeblich für eine konkrete Zusage sind die für Ihren Kauf geltenden Garantieunterlagen. Informationsstand: 29. Oktober 2026.