Voraussetzungen klären
Pflegegrad, Wohnsituation und der konkrete Nutzen der Maßnahme bilden die Grundlage.
/ Zuschüsse & FörderungEin Treppenlift kann den Alltag zu Hause erleichtern. Wir helfen Ihnen, mögliche Zuschüsse zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen.
je Maßnahme bei erfüllten Voraussetzungen
Mit Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse einen Zuschuss für eine Wohnumfeldverbesserung bewilligen. Ein fest installierter Treppenlift kann dazugehören, wenn er häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Die Bewilligung erfolgt auf Antrag und nach Prüfung des Einzelfalls.
Pflegegrad, Wohnsituation und der konkrete Nutzen der Maßnahme bilden die Grundlage.
Lassen Sie die passende Lösung planen und einen Kostenvoranschlag erstellen.
Klären Sie Antrag, Unterlagen und Bewilligung frühzeitig mit Ihrer Pflegekasse.
Bei gemeinsamer Wohnung können bis zu 4.180 € je anspruchsberechtigter Person zusammenkommen, insgesamt höchstens 16.720 € je gemeinsamer Maßnahme. Das ist kein pauschaler Zuschuss pro eingebautem Lift.
Stand: 31.10.2026. Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.